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Korporative Mitgliedschaft

Jede juristische Person kann korporatives Mitglied werden. Damit fördert sie die Ziele der GfSE und unterstützt die GfSE bei der Erfüllung ihres Vereinszwecks.

Die korporative Mitgliedschaft ist anders als die persönliche Mitgliedschaft auf die GfSE beschränkt. Unternehmen und Institutionen können als Mitglied des INCOSE Corporate Advisory Board (CAB) sich auch direkt bei INCOSE engagieren. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der INCOSE Web-Site.

Folgende Firmen sind bei der GfSE heute schon korporatives Mitglied.

  • Vertretung in der GfSE
    Korporative Mitglieder werden im Verein durch einen Bevollmächtigten vertreten. In der Mitgliederversammlung besitzt jedes korporative Mitglied einfaches Stimmrecht, das ausschließlich durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden kann.
  • Kontakt zu anderen Firmen, die sich mit SE beschäftigen und der deutschsprachigen SE-Community im Allgemeinen
  • Möglichkeit zur aktiven Vernetzung mit Industrien, in der SE schon weiter etabliert ist (z. B. Luft- und Raumfahrt-, Verteidigungs-, Automobilindustrie)
  • Teilnahme am Wissenstransfer zwischen Industrie, Institutionen und Hochschulen z.B. im SE Best Practice Industriekreis (SE-BPC)
  • Zugang zur Homepage der GfSE- und ihrem internationalen Mutterverband INCOSE (International Council of Systems Engineering) mit zahlreichen hochqualitativen Seiten und Publikationen
  • Zugriff auf Fortbildungsveranstaltungen, Seminare, Konferenzen und Vorträge
  • Möglichkeit der Mitarbeit und Einflussnahme bei der Standardisierung über die GfSE (DIN/ISO, OMG)
  • Teilnahme an Arbeitsgruppen und Anwenderforen zu aktuellen Systems Engineering Themen (z. B. SysML, MBSE, Safety)
  • Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeit bei der Gestaltung der GfSE und ihrer internen Aktivitäten und Zielsetzungen
  • Kennenlernen der etablierten Systems Engineering Prozesse und Standards

Der Bevollmächtigte:

  • Wird persönliches Mitglied bei INCOSE

Jeder Mitarbeiter:

  • Vergünstigter Zugang zu beitragspflichtigen GfSE-Veranstaltungen, wie ordentliche Mitglieder
  • Optionale Aufnahme in den Info-Verteiler (Newsletter) der GfSE
  • Aktive Mitarbeit in einer oder mehrerer Arbeitsgruppen der GfSE (Nominierung durch den Bevollmächtigten). Die Entscheidung über die Berufung liegt beim Vorstand der GfSE.

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