Für unsere korporativen Mitglieder haben wir unser Leistungsspektrum erweitert:
- Sie können als korporatives Mitglied zukünftig einige Ihrer Mitarbeiter kostenlos als sog. „assoziierte Personen“ bei der GfSE anmelden.
- Damit bekommen diese Mitarbeiter Zugang zu den Publikationen der GfSE und von INCOSE und können als GfSE Mitglieder auch aktiv in den Arbeitsgruppen der GfSE mitarbeiten.
- Anders als persönliche Mitglieder haben die „assoziierten Personen“ aber nicht die gleichen Vergünstigungen z. B. bei SE-Zert und auch kein Wahlrecht. Hier werden die Details vom Vorstand und Beirat der GfSE gerade noch ausgearbeitet.
Wie viele Mitarbeiter können kostenlos als „assoziierte Personen“ registriert werden?
Das hängt von Ihrer korporativen Mitgliedschaft ab (s.o.). Wir bieten Ihnen folgenden Schlüssel an:
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Mitarbeiter korp. Mitglied GfSE
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Beitrag € / Jahr
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Inkludierte Anzahl „assoziierte Personen“
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- 500
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700
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0
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501 - 2000
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1.500
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10
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2001 - 5000
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2.500
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25
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5001 - 10000
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5.000
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50
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10001 und mehr
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10.000
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100
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Der Vertreter*in des korporativen Mitglieds bleibt unverändert im Status eines persönlichen Mitglieds, hier ändert sich nichts.
Was kann ich tun, wenn ich gerne mehr Mitarbeiter anmelden möchte?
Um die korporativen Mitglieder mit weniger als 501 MA hier mit bedienen zu können und für die Firmen, denen die Anzahl der kostenlos inkludierten „assoziierten Personen“ nicht ausreicht, bieten wir weiterhin an:
- Jede zusätzliche „assoziierte Person“ kann für €35 / Jahr angemeldet werden, die € 35 werden dem Mitgliedsbeitrag des korporativen Mitglieds zugeschlagen.
Wie melde ich eine „assoziierte Person“ an?
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Die Anmeldung erfolgt über die Geschäftsstelle der GfSE (Email an office@gfse.org und an christian.von.holst@gfse.org.
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Die Vertretung des Unternehmens bei der GfSE (und nur diese Person und ein eventueller Stellvertreter) teilt der Geschäftsstelle der GfSE die (neuen) assoziierten Personen mit ihrem vollen Namen und der Firmenemailadresse mit. Die Anmeldung bei der GfSE und der INCOSE wird dann durch die GfSE vorgenommen.
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Die assoziierte Person erhält daraufhin eine Email der GfSE, in der die Mitgliedsnummern für die INCOSE und diejenige für die GfSE mitgeteilt werden. Sollte nach ca. 14 Tagen noch keine derartige Mail eingegangen sein, liegt möglicherweise ein Übermittlungsfehler z. B. bei der Emailadresse vor. In diesem Fall bitte die Geschäftsstelle der GfSE kontaktieren und mitteilen, dass die Email noch nicht eingegangen ist.
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Anmeldungen direkt bei der INCOSE können weder unterstützt, noch verwaltet werden und es wird darum gebeten, davon abzusehen zu versuchen sich direkt bei der INCOSE als assoziierte Person anzumelden.
Was mache ich, wenn eine „assoziierte Person“ die Firma verlässt?
Wenn eine assoziierte Person die Firma verlässt, informieren sie bitte umgehend die Geschäftsstelle der GfSE. Dazu reicht eine kurze, formlose Email an office@gfse.org. Damit wird die Person abgemeldet, die Firmenemailadresse also inaktiv und es besteht wieder Kapazität für eine weitere kostenfreie assoziierte Person.
Was passiert, wenn ich die Anzahl der kostenfreien „assoziierten Personen“ überschreite?
Die Geschäftsstelle der GfSE ist darum bemüht der Vertretung des Unternehmens rechtzeitig vor der Überschreitung der Anzahl der kostenfreien assoziierten Personen eine Information via Email zukommen zu lassen und auf diese Situation hinzuweisen. Daher ist es auch so wichtig, dass die Person, die das Unternehmen bei der GfSE vertritt, die Anmeldungen vornimmt und über die Anzahl genau im Bilde ist.
Weitere assoziierte Personen werden dann wie gehabt angemeldet, verursachen aber in der Jahresabrechnung zusätzliche Beiträge von € 35,00/Person. Hier obliegt es dem Unternehmen, repräsentiert durch die Vertretung bei der GfSE, die Anzahl der assoziierten Personen zu verwalten.
Die Vertretung des Unternehmens kann ebenfalls assoziierte Personen abmelden und dafür neue anmelden, um die Freigrenze nicht zu überschreiten.
Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an Herrn Dr. Christian von Holst (christian.von.holst@gfse.org) wenden